Seit 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Die Anforderungen an die Gebäudeeffizienz sind dabei gleich geblieben – 45 bis 60 kWh pro m² Nutzfläche als Standard, aber es ergeben sich einige Neuheiten. Welche das sind und welchen Nutzen die Spannbetondecke zur Erfüllung der Anforderungen bietet, lesen Sie hier:
Das GEG führt das bisher geltende Energie-Einsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Gesetz zusammen. Die Änderungen:
Erneuerbare Energien können flexibler genutzt werden als bisher
Die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Neubauten bleibt bestehen – unter flexibleren Bedingungen. Beispielsweise ist es möglich, selbst erzeugten Strom bei der energetischen Bilanzierung anzurechnen. Die Technologieoffenheit gilt weiterhin. Der Staat übernimmt, je nach Projekt, bis zu 45 Prozent der Anschaffungskosten. Alternativ können steuerliche Vergünstigen in Anspruch genommen werden, die über drei Jahre verteilt werden können. Für alle Bauvorhaben, die vor dem 1. November 2020 beantragt oder angezeigt wurden, gelten die bisherigen Regelungen. Staatliche Fördermittel
Darüber hinaus lassen sich auch andere Konzepte zur Energie-Einsparung, wie der Einsatz von Betonkernaktivierung, anrechnen. (s. Bilder zu Spannbeton-Klimadecke)
Ab 2026: Keine neuen Ölheizungen mehr im Bestand
Öl- oder Kohleheizungen dürfen ab dem Jahr 2020 nur noch unter bestimmten Voraussetzung verbaut werden: 1. Das Bestandsgebäude hat keinen Gas- oder Fernwärmeanschluss, 2. Es liegt Neubaustandard vor oder 3. Es werden erneuerbare Energien genutzt, wie beispielsweise bei Hybridheizungen. Auch bei der Modernisierung sind die Vorschriften des GEG zu beachten. So müssen etwa neue Heizungs- und Wasserrohre gedämmt werden. Klima- und Lüftungsanlagen sind durch Fachpersonal regelmäßig zu überprüfen. Ein grundsätzlicher Zwang zum Austausch einer bestehenden Ölheizung ab 2026 wird im neuen GEG nicht formuliert. Heizungssysteme, die hingegen älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel komplett erneuert werden.
Energieausweis und Fachberatung verpflichtend für Alt- und Neubau
Bei Neuvermietung und Verkauf eines Objekts sind künftig Fachberatung und ein Energieausweis zwingend erforderlich. Die energetische Qualität ist zu vermitteln und eine sachgerechte Einschätzung der Energiekosten zu ermöglichen. Der Energieausweis ist spätestens beim ersten Besichtigungstermin unaufgefordert vorzulegen. Vor allem aber verlangt das GEG die regelmäßige Kontrolle von Klima– und Lüftungsanlagen durch Fachpersonal, die teils mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet sein müssen. Bei Verstößen gegen das Gebäudeenergiegesetz ist mit Bußgeldern zu rechnen, denn diese können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Was bedeutet das für die Nutzung von Spannbeton-Klimadecken?
Die Spannbeton-Klimadecke von ELBE bietet im Hinblick auf die Ökobilanz eines Gebäudes unterschiedliche Vorteile. Die betonkernaktivierte ELBE-Klimadecke lässt sich optimal mit der Nutzung erneuerbarer Energien verbinden und spart zugleich einen Großteil der Technischen Ausrüstung ein. Darüber hinaus reduziert die umweltfreundliche Innovation von ELBE und UPONOR den Energieverbrauch erheblich, um bis zu 25 % gegenüber alternativen Heiz- und Kühlsystemen.
Betonkernaktivierte Bauteile* können im Rahmen der Energiebilanz nach DIN V 18599 berechnet werden. Diese Norm bildet die Grundlage für die Gebäudeenergiebilanz im GEG. In DIN V 18599-5 ist die Bezeichnung „thermisch aktivierte Bauteile TABS“ hinterlegt. Hinsichtlich des Energieaufwands für die Wärmeübergabe sind die TABS in etwa mit den bauteilintegrierten Heizflächen (Flächenheizungen) zu vergleichen, wobei sich die energiesparende Wirkung in vergleichbarem Maß einstellt.
Für Neubauten nach GEG bedeutet das: Wenn eine Betonkernaktivierung zu einem geringeren Energiebedarf führt, dann gibt dies in der Ökobilanzierung (ENV1.1) und der Lebenszykluskostenrechnung (ECO1.1) bessere Ergebnisse. Zusätzlich könnte es als passive Maßnahme im Kriterium „Einsatz und Integration von Gebäudetechnik“ (TEC1.4) anerkannt werden. (IE)
*Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Weitere vertiefende Informationen zum GEG erhalten Sie hier: AKNW