© Deisen GmbH/ELBE Decken: Bürogebäude Volk im Technologiepark in Koblenz, realisiert mit Spannbeton-Klimadecken von ELBE


Seit 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Die Anforderungen an die Gebäudeeffizienz sind dabei gleich geblieben – 45 bis 60 kWh pro m² Nutz­flä­che als Standard, aber es ergeben sich einige Neuheiten. Welche das sind und welchen Nutzen die Spannbetondecke zur Erfüllung der Anforderungen bietet, lesen Sie hier:

Das GEG führt das bisher geltende Energie-Einsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Gesetz zusammen. Die Änderungen:

Erneu­er­ba­re Ener­gien können flexibler genutzt werden als bisher

Die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Neubauten bleibt bestehen – unter flexibleren Bedingungen. Beispielsweise ist es möglich, selbst erzeugten Strom bei der ener­ge­ti­schen Bilan­zie­rung anzurechnen. Die Tech­no­lo­gie­of­fen­heit gilt weiterhin. Der Staat übernimmt, je nach Projekt, bis zu 45 Prozent der Anschaffungskosten. Alternativ können steuerliche Vergünstigen in Anspruch genommen werden, die über drei Jahre verteilt werden können. Für alle Bauvorhaben, die vor dem 1. November 2020 beantragt oder angezeigt wurden, gelten die bisherigen Regelungen. Staat­li­che För­der­mit­tel 

Darüber hinaus lassen sich auch andere Konzepte zur Energie-Einsparung, wie der Einsatz von Betonkernaktivierung, anrechnen. (s. Bilder zu Spannbeton-Klimadecke)

 

ELBE Klimadecke
© ELBE Decken, offen verlegte Klimadecken, Systemanschlüsse und -verbindungen

Ab 2026: Keine neuen Ölhei­zun­gen mehr im Bestand

Öl- oder Koh­le­hei­zun­gen dürfen ab dem Jahr 2020 nur noch unter bestimmten Voraussetzung verbaut wer­den: 1. Das Bestandsgebäude hat keinen Gas- oder Fern­wär­me­an­schluss, 2. Es liegt Neu­bau­stan­dard vor oder 3. Es werden erneu­er­ba­re Ener­gien genutzt, wie bei­spiels­wei­se bei Hybrid­hei­zun­gen. Auch bei der Moder­ni­sie­rung sind die Vor­schrif­ten des GEG zu beachten. So müs­sen etwa neue Hei­zungs- und Was­se­rroh­re gedämmt wer­den. Kli­ma- und Lüf­tungs­an­la­gen sind durch Fach­per­so­nal regel­mä­ßig zu überprüfen. Ein grundsätzlicher Zwang zum Austausch einer bestehenden Ölheizung ab 2026 wird im neuen GEG nicht formuliert. Heizungssysteme, die hingegen älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel komplett erneuert werden.

Ener­gie­aus­weis und Fach­be­ra­tung verpflichtend für Alt- und Neubau

Bei Neuvermietung und Verkauf eines Objekts sind künftig Fachberatung und ein Energieausweis zwingend erforderlich. Die energetische Qua­li­tät ist zu vermitteln und eine sachgerechte Einschätzung der Ener­gie­kos­ten zu ermöglichen. Der Ener­gie­aus­weis ist spä­tes­tens beim ers­ten Besich­ti­gungs­ter­min unauf­ge­for­dert vor­zu­le­gen. Vor allem aber verlangt das GEG die regel­mä­ßi­ge Kon­trol­le von Kli­ma– und Lüf­tungs­an­la­gen durch Fach­per­so­nal, die teils mit einer Wär­me­rück­ge­win­nung aus­ge­stat­tet sein müs­sen. Bei Ver­stö­ßen gegen das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz ist mit Buß­gel­dern zu rech­nen, denn die­se kön­nen als Ord­nungs­wid­rig­keit geahn­det wer­den.

Was bedeutet das für die Nutzung von Spannbeton-Klimadecken?

© ELBE Decken, Herstellung einer ELBE Klimadecke im Spannbetonwerk

Die Spannbeton-Klimadecke von ELBE bietet im Hinblick auf die Ökobilanz eines Gebäudes unterschiedliche Vorteile. Die betonkernaktivierte ELBE-Klimadecke lässt sich optimal mit der Nutzung erneuerbarer Energien verbinden und spart zugleich einen Großteil der Technischen Ausrüstung ein. Darüber hinaus reduziert die umweltfreundliche Innovation von ELBE und UPONOR den Energieverbrauch erheblich, um bis zu 25 % gegenüber alternativen Heiz- und Kühlsystemen.

Betonkernaktivierte Bauteile* können im Rahmen der Energiebilanz nach DIN V 18599 berechnet werden. Diese Norm bildet die Grundlage für die Gebäudeenergiebilanz im GEG. In DIN V 18599-5 ist die Bezeichnung „thermisch aktivierte Bauteile TABS“ hinterlegt. Hinsichtlich des Energieaufwands für die Wärmeübergabe sind die TABS in etwa mit den bauteilintegrierten Heizflächen (Flächenheizungen) zu vergleichen, wobei sich die energiesparende Wirkung in vergleichbarem Maß einstellt.

Für Neubauten nach GEG bedeutet das: Wenn eine Betonkernaktivierung zu einem geringeren Energiebedarf führt, dann gibt dies in der Ökobilanzierung (ENV1.1) und der Lebenszykluskostenrechnung (ECO1.1) bessere Ergebnisse. Zusätzlich könnte es als passive Maßnahme im Kriterium „Einsatz und Integration von Gebäudetechnik“ (TEC1.4) anerkannt werden.  (IE)

*Quelle:  Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Weitere vertiefende Informationen zum GEG erhalten Sie hier: AKNW